Maskenpflicht in unserer Hausarztpraxis
Liebe Patienten,
wir möchten aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass in unseren Praxisräumen
gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 3. April 2022 weiterhin eine
MASKENPFLICHT
besteht. Wir bitten Sie daher, mindestens eine medizinische Maske
zu tragen.
Vielen Dank, Ihr Praxisteam