Aktualisiert: 11.11.21,  17:00 Uhr

Häufige Fragen bezüglich Corona-Impfung

Uns erreichen täglich viele Anfragen telefonisch oder per Email. Wir schaffen es leider nicht Ihre Anfragen individuell zu beantworten. Wir lesen aber Ihre Emails und versuchen Ihre Fragen hier (FAQ) zu beantworten. Gute Informationen zur Covid-Impfungen finden Sie auf “www.zusammengegencorona.de“.

Entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung und der Zulassung sind Auffrischimpfungen grundsätzlich für alle Personen möglich, deren Grundimmunisierung bereits sechs Monate oder länger zurückliegt. Aus diesem Personenkreis sollten – so lautet auch die aktuelle STIKO-Empfehlung – insbesondere auch folgende Personen geimpft und aktiv angesprochen werden:

– Alle Personen, deren Grundimmunisierung mindestens 6 Monate zurückliegt.
– Insb. Personen ab 70 Jahren
– Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen
– Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teiloder vollstationären Einrichtungen
– Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
– Personen mit Immundefizienz, z.B. Patienten mit Krebs, Autoimmunerkrankungen, HIV
– Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden

Ausnahme: Immungesunden Personen, die vor oder nach einer COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischimpfung nach einer Grundimmunisierung empfohlen.

Ebenfalls können Personen, die eine vollständige Impfserie mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson beziehungsweise nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impf-stoff angeboten werden. Menschen, die mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) geimpft wurden, können schon früher als andere eine Booster-Impfung bekommen. Die Auffrischungsimpfung sollte bereits vier Wochen nach der Erstimpfung erfolgen – unabhängig davon, wie alt man ist und ob man einer Risikogruppe angehört.

Impftermin – Ich bin kein Patient der Praxis und der eigene Hausarzt impft nicht

Derzeitig beschränken wir das Impfangebot zunächst auf die Patienten der Praxis, um diesen Personenkreis als Erstes zu versorgen und auf solche Personen, die aufgrund ihres Berufes, Krankheiten, Alters als besonders gefährdet anzusehen sind. Sobald dieses Patientengut versorgt ist, werden wir diese Regel aufweichen. In dringenden Fällen werden Sie sich telefonisch an die Praxismitarbeiterinnen.

Imfung von Kindern ab 12 Jahren

Im Einvernehmen mit dem BMG haben die Gesundheitsminister auch beschlossen, allen 12- bis 17-Jährigen ein Impfangebot unterbreiten zu wollen.

Der 2. Impftermin kann nicht wahrgenommen werden – Verkürzung des Impfabstandes

Mit Blick auf die anstehenden Zweitimpfungen hat das Bundesministerium für Gesundheit noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass die nach der Corona-Impfverordnung vorgegebenen Impfabstände einzuhalten sind. Dies sei notwendig, damit ausreichende Mengen Impfstoff für Zweitimpfungen zur Verfügung stehen. Der Impfabstand beträgt für den Impfstoff von BioNTech/Pfizer 6 Wochen und für den von AstraZeneca (9-) 12 Wochen. Dies bedeutet praktisch, dass eine Verkürzung des 2. Impftermins (Impfung vor dem Urlaub) wegen der noch bestehenden Impfstoffknappheit nicht möglich sein wird, sondern nach ihrem Urlaub erfolgen muss. Da 1 Impfflasche je nach Hersteller 6-10 Dosen enthält, müssen wir auch immer 6-10 Impfwillige “auf einen Streich” impfen, damit alle Impfdosen genutzt werden. Wenn Sie den 2. Termin nicht wahrnehmen können, so schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Urlaubszeiten, möglichst als Antwort auf Ihre Bestätigungsmail für den 2. Impftermin oder geben Sie bitte alternativ Datum und Zeitpunkt ihres 2. Termins an, damit wir Ihren Termineintrag leichter auffinden können.

Ich habe einen Termin gebucht, aber keine Bestätigungs-Email erhalten

Wenn Sie erfolgreich einen Termin gebucht haben, so erhalten Sie immer eine automatisierte Bestätigungs-Email durch das Computersystem. Haben Sie keine Bestätigungs-Email erhalten, so hat auch die Buchung nicht geklappt !  Dieses kann daran liegen, dass ein anderer Interessent Ihnen den Termin einige Millisekunden vor der Nase weggeschnappt hat oder Sie sich bei der Eingabe Ihrer Email-Adresse vertippt haben und die Bestätigungsmail ist irgendwo anders gelandet.

Digitaler Impfausweis – Erstellung eines QR-Codes

Nach mehreren Anläufen hat hat unser Softwarehersteller es geschafft. Wir können nun auf Wunsch den QR- Code ausdrucken.

2. Impfung mit Biontech möglich, obwohl die 1. Impfung mit AstraZeneca erfolgte ?

Aufgrund der besseren Immunisierung des Abwehrsystems bzw. besseren Wirksamkeit erfolgen sämtliche Impfungen in unserer Praxis ab dem 1. Juli nur noch mit dem Impfstoff der Firma BioNTech, unabhängig davon, welchen Impfstoff Sie bei der Erstimpfung erhalten haben.

Welcher Impfstoff wird verimpft ?

Wir ausschließlich mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna ! Beide Impfstoffe sind sehr gut verträglich und gleichwertig wirksam.