Maskenpflicht in unserer Hausarztpraxis

Liebe Patienten,

wir möchten aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass in unseren Praxisräumen

gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 3. April 2022 weiterhin eine

MASKENPFLICHT

besteht. Wir bitten Sie daher, mindestens eine medizinische Maske

zu tragen.

Vielen Dank, Ihr Praxisteam